Wieder Teilerfolg für Susensoftware im Rechtsstreit mit SAP
Nachdem das Landgericht Düsseldorf bereits im Januar eine einstweilige Verfügung zugunsten von Susensoftware im Rechtsstreit mit SAP erließ, wurde diese erneut bestätigt. In dem vorliegenden Fall geht es darum, dass ein Kunde, der sich aufgrund des deutlich günstigeren Preises für gebrauchte Software interessierte, von einem SAP-Mitarbeiter darauf hingewiesen wurde, dass der Gesetzgeber angeblich klar regele, die Weitergabe von Software unterliege der Genehmigung durch den Rechteinhaber, in diesem Falle SAP.
Dieser Behauptung widerspricht Axel Susen, Geschäftsführer von Susensoftware, ganz entschieden. Solche Äußerungen dienten nur dazu, den Markt für Gebrauchtsoftware uninteressant für potenzielle Kunden zu machen. Tatsächlich sei die Rechtslage so, dass die jeweilige Konstellation im Einzelfall dafür verantwortlich ist, ob die Zustimmung des Rechteinhabers erforderlich ist oder nicht. Er geht dabei noch weiter und sieht es sogar so, dass die Zustimmung nur im Ausnahmefall vorliegen muss.
Eine endgültige höchstrichterliche Entscheidung steht derzeit noch aus.
|