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Bundesnetzagentur darf jetzt bei unerlaubter Telefonwerbung durchgreifen

Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, hat sie jetzt neue Befugnisse zur Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung. Möglich wurde dies durch eine entsprechende Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die den Verbraucher zunehmend gegen belästigende Telefonwerbung schützt. Ab sofort werden Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung von der Bundesnetzagentur verfolgt.
„Die unerwünschte Telefonwerbung ist inzwischen für die meisten Bürger mehr als nur ein Ärgernis. Wir alle möchten nicht in unserer kostbaren Freizeit belästigt werden, wenn wir nicht ein Interesse an Kontakten bekundet haben. Es war daher nur konsequent, dass der Gesetzgeber dem ausufernden Missbrauch der Telefonwerbung nun klare Grenzen gesetzt hat. Die Bundesnetzagentur stand bereits in der Vergangenheit durch die konsequente Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch an der Seite der Verbraucher. Auch bei der Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung werden wir die uns zur Verfügung gestellten Mittel mit Entschlossenheit nutzen", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Einen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch werden wir nicht tolerieren."
Bereits vor der Gesetzesänderung war es verboten, Verbraucher zu Werbezwecken anzurufen, wenn diese nicht ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben hatten, denn hier liegt eine unzumutbare Belästigung nach dem UWG vor. Jetzt wird nochmals klargestellt, dass der Angerufene vor dem Anruf ausdrücklich zugestimmt haben muss, Werbeanrufe zu erhalten. Nicht mehr möglich ist es, dass der Anrufer sich auf Zustimmungserklärungen beruft, die aus völlig anderen Zusammenhängen wie z. B. Gewinnspielen stammen. Neu ist auch, dass der Verstoß jetzt eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann.

Auch das Telekommunikationsgesetz ist um einen Bußgeldtatbestand erweitert worden, indem bei Werbeanrufen der Anrufer seine Rufnummer zukünftig nicht mehr unterdrücken darf, um die Nachverfolgung unerwünschter Telefonwerbung zu erschweren. Hier drohen Bußgelder von bis zu 10.000 EUR.

Um erfolgreich vorgehen zu können, ist die Bundesnetzagentur auf die Mithilfe der Verbraucher angewiesen. Wenn man einen Werbeanruf erhält, ohne dass man sein Einverständnis erklärt hat, sollte man der Bundesnetzagentur möglichst viele Informationen liefern, z.B. Datum und Uhrzeit des Anrufs, Name des Anrufers und seine Telefonnummer (wenn möglich), Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgte und den Grund des Anrufs. Am besten verwendet man hierzu ein Formblatt, das auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur abrufbar ist. Zugleich sollte man immer vorsichtig mit der Weitergabe seiner Daten sein, insbesondere der Telefonnummer, um sich vor Missbrauch bestmöglich selbst zu schützen.
 

   

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