
Thema Cloud Computing: Datenschutz beachten
"Bei Cloud Computing werden personenbezogene Daten der Kunden und Mitarbeiter außerhalb des eigenen Unternehmens auf fremden Servern gespeichert, daher gelten hier besondere Regelungen", betonte die auf IT-Recht spezialisierte Berliner Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff im Vorfeld der IT Profits 6.0. Der Paragraph 11 im Bundesdatenschutzgesetz sei im vergangenen Jahr ergänzt worden, daran könne man sich "wie an einer Checkliste entlang hangeln" und den passenden Cloud-Anbieter für das eigene Unternehmen auswählen. Beispielsweise sei ein schriftlicher Vertrag mit zahlreichen detaillierten Vorgaben zwingend, um unter anderem Gegenstand und Dauer des Auftrags festzuhalten. Ferner müsse der Umfang, die Art und der Zweck der vorgesehenen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten genau fixiert werden, auch die Art der Daten und der Kreis der Betroffenen. Ebenso gilt dies für die Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten. Über dieses aktuell sehr interessante Thema kann man sich auch auf der IT Profits 6.0 in Berlin informieren und beraten lassen. In Fachvorträgen und Expertengesprächen werden neben technischen auch rechtliche Probleme diskutiert. Die Messe findet am 9. und 10. Juni 2010 auf dem Berliner Messegelände bereits zum sechsten Mal statt. Neben Cloud Computing ist auch Online-Marketing eins der Leitthemen, wobei Lösungen für KMU im Fokus stehen. Erwartet werden rund 4.000 Teilnehmer und über 100 Präsentationen.
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